Die Gründung der Kommunalgarde in Annaberg vor 100 Jahren.

Post- und Bürgermeister Reiche-Eisenstuck als Kommandant. – 600 Mitglieder. – Eine berittene Abteilung. – Bewaffnung und Bekleidung.

Illustriertes Erzgebirgisches Sonntagsblatt Nr. 11, 124. Jahrgang, 15. März 1931, S. 1 – 3.

Die Unruhen des Jahres 1830 hatten nicht nur die Staatsgewalt gefährdet, sondern auch Realitäten von Fiskus und Bürgern bedroht. Es war zu Ausschreitungen gekommen und zu Zerstörungen. Das Militär kam in den meisten Fällen zu spät an den Ort der Tätlichkeiten. Man hielt es auch für zu schwach und vielleicht auch nicht zuverlässig genug, um gegen die eigenen Brüder im Volke mit tödlichem Pulver und Blei vorzugehen. Nun hatte sich bei den September-Unruhen in Leipzig und Dresden die Selbsthilfe der Bürger gegenüber dem plündernden Mob bewährt, so daß die Aufmerksamkeit des Thrones, der gerade in diesen revolutionären Zeiten sicherer Stützen bedurfte, auf die Bürgerorganisationen gelenkt wurde. Der ansässige Bürger, der sein Besitztum verteidigte und ein gesichertes Dasein zu führen wünschte, hatte schließlich gleiches Interesse am Schutz des Krongutes und seines Eigentumes. Die bürgerlichen Waffenbünde wurden also vonseiten der Regierung gebilligt und gefördert, indem man sie hauptsächlich in Großstädten unter das Kommando verabschiedeter Offiziere stellte. So schaffte sich die Regierung ein brauchbares Fundament, auf dem sie wieder festen Fuß fassen und Zeit gewinnen konnte, um ohne Ueberstürzung an die notwendigen Umänderungen in der Staatsform heranzugehen. Ein königliches Regulativ vom 29. November 1830 enthielt die Bestätigung der Wehren und die offizielle Organisationsbefugnis für Kommunalgarden, nach der der Zweck der Truppe nicht nur darin bestand, die öffentliche Ruhe und gesetzliche Ordnung zu erhalten, sondern auch das öffentliche und private Eigentum zu sichern. Sie sollte, wie schon oben erwähnt, in Ermangelung des Militärs eingesetzt werden und ferner in Kriegszeiten Gewalttätigkeiten und plündernde Horden von den Städten abhalten.

Für die Stadt Annaberg war als „Präses der Organisations-Commission“ der Amtshauptmann von Biedermann bestellt, der am 15. Februar 1831 im „Annaberger Wochenblatt“ eine amtliche Bekanntmachung erließ, um, „ehe die Organisations-Commission der hiesigen Communalgarde zur Eintheilung der Compagnien verschreitet, die Gesammtzahl der Mitglieder genau zu erfahren“. Zur schnelleren Erledigung dieser Angelegenheit wurden „alle diejenigen, welche durch ihre körperliche Beschaffenheit oder ihren Gesundheitszustand zur Dienstleistung für immer unfähig sind, sowie diejenigen, welche nach § 5 des durch das allerhöchste Mandat vom 29sten November v. J. bekannt gemachten Regulativs wegen ihres mehr als 50jährigen Alters, ihres Amtes und Dienstverhältnisses zum Eintritte in die Communalgarde nicht verbunden sind, aber freywillig zu derselben wollen, aufgefordert, am 21. Februar 1831 in der Commissionsstube auf dem Rathause anwesend zu sein und ihre diesbezüglichen Erklärungen abzugeben“.

Die Einteilung der Annaberger Kommunalgarde in Kompanien und die Bestellung von Hauptleuten, Zugführern, Feldwebeln und Rottmeistern nahm längere Zeit in Anspruch. Außerdem mußte das Kommando erst von der Landesregierung genehmigt werden, bevor es in Aktion treten konnte. Die Organisations-Kommission fand sich nach Erledigung dieser Formalitäten bewogen, die Chargen im „Annaberg‘schen Wochenblatt“ bekanntzugeben. Dort hieß es:

I. Compagnie: Haupteinnehmer Müller als Hauptmann, Kaufmann Rechenberger, Kaufmann Thierfelder, Kaufmann Zumpe als Zugführer, Kaufmann Bach als Feldwebel, Uhrmacher Muth jr., Gerbermstr. Friedrich Anger, Meßgehilfe Müller, Schneidermstr. Stürmer, Obersteiger Schiefer, Posamentiermstr. Odontius, Gerbermstr. Leonhard als Rottmeister.

II. Compagnie: Kaufmann Rudolph als Hauptmann, Kfm. August Röhling, Kfm. Thilo, Posamtwhdl. Mühlenderlein als Zugführer, Schneidermstr. Frosch als Feldwebel, Leinewebermstr. Friedrich Oelsner, Posamentiermstr. Grießig, Posamentiermstr. Bley, Posamentiermstr. Prager, Posamentiermstr. J. B. Pilz, August Flath, Schuhmachermstr. Kohlmann als Rottmeister.

III. Compagnie: Kfm. Krauß als Hauptmann, Kfm. Müller, Handelsmann Friedel, Kfm. Köselitz als Zugführer, Posamentiermstr. Nagler als Feldwebel, Corduanmachermstr. (Anfertiger von feinen Lederarbeiten) Levin, Posamentiermstr. Melzer, Bäckermstr. Neubert, Posamentiermstr. Stock, Posamentiermstr. Göbelt, Petinetfabrikant (Tüllfabrikant) Zenker, Schuhmachermstr. Grundmann als Rottmeister.

IV. Compagnie: Oberzehnter Schalig als Hauptmann, Handelsmann Zeidler, Kfm. Mende, Kfm. Gottlieb Unger als Zugführer, Buchbinder Mauersberger als Feldwebel, Tuchhändler Schellenberger, Conditor Kluge, Schuhmachermstr. Lukas, Kfm. Biel, Gütherbeschauer Sam. Richter, Gerbermstr. Rechenberger, Mauermstr. George Schreiter als Rottmeister.

V. Compagnie: Seidenfärber Zürcher als Hauptmann, Seifensieder Rechenberger, Goldarbeiter Hommel, Fabrikant Parzer als Zugführer, Kfm. Fricke als Feldwebel, Schneidermstr. Bärlich, Büchsenmacher Fleischer, Buchbinder Oehme, Posamentwh. Gottlob Schmidt, Kfm. Petzold, Buchdrucker Hasper, Seifensieder Aug. Bräuer als Rottmeister.

VI. Compagnie: Kfm. Heinrich Röhling als Hauptmann, Drechslermstr. Donath, Kfm. Günther, Handelsmann Gräfe als Zugführer, Beutlermstr. Siegel als Feldwebel, Posamentiermstr. Schreiber, Posamentiermstr. Knapp, Posamentiermstr. C. C. Spindler, Posamentiermstr. Fels, Schornsteinfegermstr. Baumann, Flaschnermstr. (Klempnermstr.) Unger, Posamentiermstr. Zöllner als Rottmeister.

Um die Annaberger Kommunalgarde war es überaus wohl bestellt. Nicht nur, daß genügend Fußvolk vorhanden war, es gab zudem eine berittene Abteilung hoch zu Roß. Sie stand unter Führung von Forstmeister von Trützschler als Hauptmann, Stadtrichter Glumann als Zugführer, Amts-Physikus D. Haugk, Kfm. F. Bräuer als Rottmeister.

Das oberste Kommando führte der Post- und Bürgermeister Reiche-Eisenstuck.

Die Gesamtzahl der Gardisten in Annaberg war überaus stattlich und belief sich auf rund 600 Mann. Die Garde wurde im Gebrauch der Waffen nach einem besonderen Exerzierreglement ausgebildet. Unter § 5, Revuen, des Regulativs hatte der Gesetzgeber auch die Notwendigkeit regelmäßiger Uebungen anerkannt. Im allgemeinen ging man davon aus, daß „wer einmal verpflichtet ist, mit Waffen umzugehen, sie zu handhaben verstehen muß; jeder Bewaffnete möglichst imponieren muß; es höchst vorteilhaft ist, seinem Gegner überlegen zu seyn; es endlich zweckmäßig ist, das einmal Erforderliche und das Mühsame durch Annehmlichkeiten zu würzen“. Es sollten nach den gesetzlichen Bestimmungen jährlich sechs Waffenübungen vorgenommen werden. An diesen Tagen war, wie im Kommentar geschrieben steht, „das Nützliche (Exerzitium, Aufziehen der Wache) mit dem Angenehmen (gegenseitige Annäherung, freundschaftlicher Austausch so mancher gemeinnützlichen Idee und freundliche Berichtigung irriger Ansichten) zu verbinden“. Man durfte auch den jüngeren Kameraden nicht zürnen, „welche für die noch ungewohnten bürgerlichen Kriegsstrapazen in ihrem Hut mit Federn, in ihrem zweifarbigen Achselbande und in der voranschreitenden Musik vollkommene Entschädigung“ fanden. Eitle Zugführer sollte man gewähren lassen, „wenn sie mit ihrem Häuflein aus einer entfernten, als der gewöhnliche Sammelplatz, gelegenen Stadtgegend und durch ihre heimathliche Straße zur Wache auf- und nach 24 Stunden denselben Weg zurückziehen“. In diesem Zusammenhang wurde vor allen Dingen der Pünktlichkeit ein besonderes Kapitel gewidmet. Bezüglich der zu tragenden Waffen ist angeführt, „daß eine bestimmte gleichförmige Waffe nicht nöthig sey. Allerdings“, so lautete es weiter, „bleibt die beste und zuverlässigste Waffe das Schießgewehr(mit Bajonett)“.

Um die Zeit der Gründung der Annaberger Kommunalgarde stand auch der Anzeigenteil des „Annaberg‘schen Wochenblattes“ ganz im Zeichen der sich konstituierenden Bürgerwehr. Insbesondere waren es dem Charakter der Epoche Rechnung tragende Zeitschriften und Bücher, die angeboten wurden, so u. a. die Zeitschrift „Der Communalgardist“, das „Handbuch für den Communalgardistendienst“, ein „Practischer Dienstkatechismus für Vorgesetzte mit Schema‘s“, die „Exercier-Vorschrift“, das „Disziplinar-Regulativ“ und was sonst noch alles. Der Annaberger Kaufmann Ernst Thiermann hatte ein „Communalgarden-Spiel, ein sehr unterhaltendes neues Gesellschafts-Spiel, zugleich als Vorübung zum Schach zu 1 Thaler das Stück“ angepriesen.

Damit aber nicht genug. Es existierte sogar ein Annaberger Communalgarden-Lied, das von dem Beutler Traugott Siegel verfaßt und nach der Melodie „Ein freies Leben führen wir …“ zu singen war. Es hatte folgenden Text:

„Was ist ein Communal-Gardist?
Ein Bürger unter Waffen,
der, wo das Volk in Aufruhr ist,
sich schnell an seine Brüder schließt,
um Ruhe herzuschaffen.

Und dies erfand im Sachsenland
der edle Sinn zu nützen.
Sie, die ein Sinn, ein Herz verband,
die gaben treulich sich die Hand,
der Städte Wohl zu schützen.

In Ann‘bergs Mauern stehn auch schon
sechshundert Mann beisammen,
die, sollten je Gefahren drohn,
dann jedem Frevel sprechen Hohn,
ersticken Zwietrachtsflammen.

Doch sei‘s der Stadt zum Ruhm gesagt,
als jüngst in unsern Tagen
man hie und da von Aufruhr klagt,
bliebs ruhig hier; ob mans auch wagt‘,
uns Drohungen zu sagen.

Dennoch woll‘n wir für unsre Stadt
uns völlig wehrhaft machen!
Woll‘n zeigen, wie ein Jeder hat
die Pflicht, für Sicherheit der Stadt
und eignes Wohl zu wachen.

Ruft unverhofft der Trommeschlag,
zu sammeln uns in Reihen,
es sei des Nachts, es sei am Tag,
dann kommen unsrer Pflicht wir nach,
die Feinde zu zerstreuen.

Und wehrte sich der Feinde Troß,
nicht wird die Kraft erliegen;
vereint sind wir ja stark und groß.
Wir gehen auf die Feinde los,
Gott wird uns helfen siegen.

Drum, Freund, wenn es Dir möglich ist,
komm auf die Bahn der Ehren;
wenn Bürgerglück Dir heilig ist,
komm, werd‘ ein Communal-Gardist,
hilf allem Unrecht wehren!

Treu sind wir Fürst und Vaterland
und unserm Chef, dem geben
wir, treu zu seyn, im Geist die Hand
und wünschen ihm, von Lieb entbrannt,
ein langes, langes Leben.“

Das Lied teilt uns gleichzeitig mit, daß die Annaberger Kommunalgarde im ersten Jahr ihres Bestehens nicht ernstlich in Anspruch genommen war.

Die junge Bürgerwehr erhielt von vielen Seiten namhafte Zuwendungen, besonders aber wurde der „rühmlichen und vorzüglichen Fürsorge ihres würdigen Commandanten, Post- und Bürgermeister Reiche-Eisenstuck“, Erwähnung getan, der die Kommunalgarde in den Besitz von sechs Fahnen, also für jede Kompanie ein Emblem, setzte.

Ueber die Weihe der Fahnen mag uns in folgendem das „Annaberg‘sche Wochenblatt“ kurz berichten:

„… bevor diese Verleihung in ihre eigentliche Bestimmung – nämlich als Paniere für unsere Tugend und Wirksamkeit – geschehen konnte, sollte diesen die höhere geistliche Weihe verliehen werden. Solche empfingen sie denn in den Morgenstunden des 26. September 1831 im Tempel des Herrn durch die kraftvollen und sinnreichen Worte unsers hochwürdigen Herrn D. Lommatzsch, sowie auch späterhin unter Gottes freiem Himmel durch die ebenfalls aus der gefühlvollen Brust geflossenen Ermahnungen des Vice-Commandanten, Herrn Haupt-Einnehmer Müller.“

Kopie
Annaberger Kommunalgardisten.
(Nach einer Photographie aus Familienbesitz)

Ueber die Uniformierung der Garde in späteren Jahren unterrichtet uns das beigefügte Lichtbild. Außerdem befinden sich im Besitz des Erzgebirgs-Museums Annaberg, Große Kirchgasse, die oben erwähnten sechs Fahnen und verschiedene Gewehre. Die Fahnen bestehen aus weißem Fahnentuch, in dessen Mitte die Nummer der betreffenden Kompanie in großer dunkelgrüner, römischer Ziffer eingestickt ist; gleicher Farbe sind auch die das Fahnentuch umgebenden Fransen. Der Fahnenschaft ist schwarz und trägt als Spitze eine vergoldete Schwurhand, das Symbol unverbrüchlicher Treue, von einem Lorbeerkranz umgeben. Die vorhandenen und seiner Zeit von der Kommunalgarde benutzten Gewehre stammen meist aus französischem Militärbesitz, und zwar aus der Zeit der Befreiungskriege. Teilweise tragen sie sogar noch Feuersteinschlösser und stellen recht schwere, unhandliche Waffen dar.

–d.