Illustriertes Erzgebirgisches Sonntagsblatt Nr. 2, 124. Jahrgang, 11. Januar 1931, S. 1 – 2.
Die Schulverhältnisse der damaligen Zeit lassen sich mit unserem heutigen hochentwickelten Landschulwesen gar nicht vergleichen. Werfen wir jetzt einmal einen Blick in die vergangene Zeit.
Es wurde in den Schulen nur Religion und Lesen gelehrt. Schreiben war schon sehr selten und Rechnen fiel überhaupt ganz fort.
Der Unterricht in der Religion erstreckte sich nun auch nur auf den Katechismus. Die 5 Hauptstücke werden gelernt, die besseren Schüler lernen auch noch die Erklärungen dazu, dann kommen die Sprüche daran und vielleicht noch einige Psalmen. Es war in der Hauptsache nur Luthers Kleiner Katechismus, der für den ganzen Religionsunterricht genügte. Die biblischen Geschichten fallen fast vollständig weg. Und nun erst gar das „Wie es den Kindern beigebracht wurde“. Da gab es nichts von Erklären und Erfassen des religiösen Stoffes, sondern es handelte sich nur um ein reines Auswendiglernen. Auswendiglernen und immer wieder Auswendiglernen war die Losung. Ob die Kinder die religiösen Stoffe verstanden haben, spielt keine Rolle, ein inwendiges Aneignen wird nicht verlangt. So lautet eine Anweisung an den Küster von Mildenau: „Wenn die Schüler früh zur Schule kommen, soll der Schulmeister mit ihnen beten den Morgensegen, nach diesem mit ihnen singen einen Morgengesang oder andere Lieder. Darauf soll er einen jeden seine Lektion deutlich und etliche Mal vorsagen und wenn er sie läßt aufsagen und etwas nicht fertig können, soll er ihnen dasselbe oft wiederholen lassen, bis sie es gefaßt haben, darauf alle Zeit einen jeden einen Spruch oder Psalm oder Gebet vorbeten, daß sie dieselben zugleich mitlernen und eine andere Lektion wieder fürgeben. Wenn er sie zum andern Male läßt aufsagen, soll er‘s wieder also halten und allemal mitbeten lassen, darauf die Schule beschließen. Zu Mittag soll er die Schule wieder anfangen mit den Gebeten, item mit andern Sprüchen und Liedern; darauf wieder Lektiones wie oben traktieren und dann die Schule beschließen mit dem Abendsegen.“
Ein wichtiger Teil des Religionsunterrichtes war das Singen. Nur ausschließlich Choräle werden erwähnt. Aber auch da nur wieder ein bloßes Vorsingen durch den Küster. So ermahnt der Pfarrer den Schulmeister und Küster von Hermannsdorf, „die Kinder mit Vorsingen anzuführen“.
Das Lesen wurde mit Hilfe des ABC-Buches gelernt. Der Schulmeister Schmidt von Burkhardtsdorf unterschied 1674 drei Abteilungen:
- diejenigen, so etwas lesen können,
- diejenigen, so buchstabieren,
- die, so die Buchstaben kennen lernen.
Da dies sehr an die Vorschriften für die Annaberger „jungkfrau schule“ erinnert, wird die Burkhardtsdorfer Weise auch für die Annaberger Dörfer gegolten haben.
Schreiben zu lehren war den Küstern schon in den Artikeln vom Jahre 1583 befohlen. Aber wie betrüblich sah es damit aus. Die Klagen, die die Pfarrer darüber an das Konsistorium richten, reißen nicht ab. In Crottendorf kann 1667 kein Kind schreiben, weil sich die meisten noch „beim ABC und Buchstabieren aufhalten“. In Königswalde kann der Lehrer 1667 selbst nicht schreiben! Der Lehrer in Arnsfeld hat 1657 nur bisher unterrichtet im „Lesen, Beten und Singen“, also nicht im Schreiben, und ebenso wird berichtet von Neundorf und Steinbach. Der alte Schulmeister in Sehma lernt den Kindern nur die Buchstaben kennen; mit Singen, Lesen und Schreiben kann er bei diesen kleinen Kindern nichts schaffen. In Jöhstadt lehrte Lehrer Andreas Böhme nur Begabten das Schreiben; das waren von 12 Schülern drei!!! In Schlettau lernen unter 19 Schülern 9 „Schreiben und Briefe lesen“. In Wiesa ist „aufs Schreiben noch kein Kind gekommen, wiewohl, was mäßiges Buchstabieren anbelanget, der Anfang auch bei ihnen gemacht werden konnte“.
Rechnen und alle übrigen Gegenstände fehlen.
Für die Unterrichtsweise galt als erster und einziger Grundsatz: Vormachen, Nachahmen und dann Auswendiglernen. Einen festen Stundenplan gab es nicht. Der Küster hielt Unterricht, wenn es ihm gerade paßte. Das Zeichen zum Beginn gab er mit der kleinen Glocke, die er da läutete, d. h. er „stimmte“. In Cunersdorf geschah das dreimal und in Mildenau „eine Seigerstunde lang“. Noch bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts war das Stimmen üblich in den Dörfern, die keine Turmuhr hatten, wohl aber Kirchenglocken, z. B. in Arnsfeld. In einigen Dörfern wurde auch zu Mittag für den Nachmittagsunterricht „gestimmt“, z. B. in Schönbrunn und Bärenstein.
Dürftig, wie der ganze Unterricht, waren auch die Schulbücher. Außer dem Katechismus kamen noch für den Religionsunterricht in Betracht einzelne Teile der Bibel, besonders der Psalter und das Evangelienbuch, außerdem Sirach, sowie ein Gesangbuch. Im übrigen wird nur das ABC-Buch gebraucht, das auch einige Male als Fibel bezeichnet wird. Wenn die Anschaffung der Bücher den Leuten zu schwer fiel, wurde auch wohl eine Anzahl Katechismen geschenkweise an sie vom Superintendenten gegeben. Schreibhefte gab es nicht wegen der zu hohen Kosten, wohl aber wahrscheinlich Papier in einzelnen Bogen, da, wie es einmal heißt, die Kinder „schreiben und Briefe lesen“ lernen sollen.
Dem Schulbetrieb reihten sich die „Schulgebäude“ würdig zur Seite. Den Gemeinden war die Bau- und Unterhaltungspflicht der Gebäude auferlegt. Für die Küster war dies oft eine unangenehme Sache. Daß mit Auferlegung der Pflicht, Schule zu halten, auch dem Küster ein Raum zur Verfügung gestellt wurde, den wir jetzt Schulzimmer nennen, davon war einfach keine Rede. In Hermannsdorf ordnete der Pfarrer 1657 an, „weil zum Schulgebäude erst ein Anfang gemacht ist“, daß im Sommer die Kinder in der Kirche zusammenkommen sollen; des Winters aber „in eine Schule berufen und mit ihnen, so viel die Zeit leiden wolle, den Katechismus treiben“. Im übrigen war die Wohnung des Küsters gleichzeitig auch Schulraum. Diese Küsterhäuser ließen viel zu wünschen übrig. Der Arnsfelder Schulmeister klagt 1675: „Ich habe in meinem Hause keinen Schornstein oder Feuermauer, item keinen Boden, da ich könnte was lassen oder setzen, vor der Küche und dem Stalle keine Tür und gehet in allem, wenn es gleich gefordert wird, langsam und schläfrig zu“. In Mildenau 1667 dasselbe Elend, „man möchte doch das Schulhaus nebst Aufführung eines Schornsteins im baulichen Wesen halten, damit er trocken darin wohnen möge“. Was unter „trocken wohnen“ zu verstehen ist, geht darauf hervor, wenn der Großolbersdorfer Pastor sein Haus so schildert: „Die Sturmwinde und Schlackregen haben es so durchlöchert, daß der Regen zu allen Feldern und durch alle beiden Stuben schlägt.“ Die Wohnhäuser waren eben hergestellt aus Fachwerk, dessen Abteilungen durch Flechtwerk mit Lehmüberwurf ausgefüllt waren. Zwar waren die Gemeinden verpflichtet, die Häuser in „baulichem Wesen“ zu erhalten; da aber die Regierung dieser Forderung keinen Nachdruck verschaffte, wurde mit dem Ausbessern bis zuletzt gewartet; denn oft legten Küster oder Pfarrer selbst Hand an. Unter diesen Umständen wundert es uns nicht, wenn es von Drebach unterm 2. Advent 1660 heißt: „Als wir in der Kirche waren, der große und erschreckliche Zornwind Gottes das Schulhaus eingeworfen hat, so daß sie es zum andern Male aufbauen müssen!“ Oder aus Satzung 1668: „Ein neues Schulhaus muß gebaut werden, weil das alte nichts mehr taugt, semper ruinam miniatur (= es gleicht einer Ruine!). Hätte vorm Jahr bald zwei Kinder des Küsters erschlagen wenn sie nicht vor einer halben Stunde aus dem Bette aufgestanden gewesen.“ 1649 wird von Mittweida berichtet: „Die Küsterei und Schule ist sehr baufällig und so dieselbe nicht dieses Jahr untergeschwellt, gedeckt und ausgebessert wird, was zur Zeit noch mit geringen Unkosten geschehen könnte, dürfte sie wohl diesen Winter einfallen.“ Und in Königswalde will kein Schulmeister bleiben, weil „niemand das schon erbaute Schulhaus erhalten will.“
Wenn man diese Voraussetzungen kennt, so ist es einem verständlich, daß eine Besserung nur langsam eintreten konnte und es großer und langwieriger Kämpfe bedurft hat, ehe wir unser jetziges, hochentwickeltes Landschulwesen erreichen konnten.