Das Frauenholz bei Wiesenbad.

Eine heimatkundliche Untersuchung von Karl Hillig-Annaberg.

Illustriertes Erzgebirgisches Sonntagsblatt 133. Jahrgang Nr. 17 vom 5. Mai 1940. S. 1.

Im Zschopautal an der Talstraße von Wiesa nach Wiesenbad liegt im Flurbezirk Neundorf ein etwa 50 ha großes Waldgrundstück, genannt „Frauenholz“. Es ist Eigentum des Staates und wird vom Forstamt Rückerswalde in Großrückerswalde verwaltet. An der Ostseite streckt sich ein Berg in südlicher Richtung vor, den die Zschopau in einem großen, schleifenartigen Bogen umfließt. Auf dem schmalen Rücken des Berges, den die einheimische Bevölkerung Kamm nennt, befindet sich der Schokoladenfelsen, auch Burgenfelsen genannt. Dieser Felsen ist von der Zschopautalstraße aus auf schönen Waldwegen leicht zu erreichen. Er ist ein gern besuchter Ausflugsort und das Wanderziel vieler Erzgebirgsfreunde. Eine Ruhebank ladet oben in stiller Waldeinsamkeit zum beschaulichen Verweilen ein. Der Aufstieg wird belohnt mit einem herrlichen Ueberblick über dem im Tale gelegenen und gutgepflegten Bade- und Kurort Wiesenbad mit den geschmackvollen großen Kurgebäuden, den schönen Parkanlagen und den umfangreichen Fabrikanlagen der Flachsspinnerei. Zu beiden Seiten, an der Westseite sowie an der Ostseite, drängt sich die Zschopau an die steil abfallenden schroffen Felsenhänge scharf heran. Ein besonders schönes Bild bietet sich dem Besucher, wenn die Bahn der Linie Annaberg – Chemnitz aus den tiefeingeschnittenen Felsschächten hervortritt und auf den beiden kurz hintereinander liegenden größeren Brücken die Zschopau überquert. Herrlich ist auch die Sicht nach dem gegenüberliegenden steil abfallenden Hang, dem sogenannten Ochsensprung, und auf die tief unten an der Zschopau sich hinziehenden Wiesenmatten. Mancher Erholungsbedürftige, der in Wiesenbad zur Kur weilte, hat diese reizvollen Naturschönheiten genossen und viele haben diese überaus ansprechende Landschaft im Bilde festgehalten.

Kopie
Der Schokoladenfelsen bei Wiesenbad. (Aufnahme: A. Meiche, Annaberg – Bilderdienst des Tageblattes.)

Im Sächsischen Hauptstaatsarchiv zu Dresden befindet sich über das sogenannte Frauenholz eine umfängliche Urkunde aus dem Jahre 1723. Wie aus diesem Schriftstück zu ersehen ist, ist dieses Grundstück zu jener Zeit nicht so mustergültig aufgeforstet gewesen wie jetzt. Es heißt darin, daß der Boden sehr steinig sei, zum Teil aus hohen Felsen, Klippen und Steinrücken bestehe, teilweise auch mit schönem Fichtenholze, Haselsträuchern und einigen struppigen Buchen bewachsen sei. Außerdem seien auch Grasflächen als Weideplätze vorhanden. Die Länge des Grundstückes ist mit 750, die Breite mit 440 und die Umgebung mit 1942, bei der Berainung mit 2178, Doppelschritten angegeben. Die vorhandenen Grasflächen haben die beiden Bauern Hans und Christoph Keubler, die Besitzer eines Bauerngutes in Neundorf, sowie deren Vorfahren für ihr Vieh als Weideplätze benützt, vermutlich weil es ihnen sehr nahe und an ihren Feld-, Wald- und Wiesenflächen angegrenzt hat. Auch soll das genannte Frauenholz vormals zu dem Bauerngute der genannten beiden Keubler in Neundorf gehört haben. Für die Benützung der Weideflächen hatten sie jährlich einen Erb- oder Laaszins, verschiedentlich auch Triftzins genannt, an das Amt Wolkenstein zu entrichten. Vom Jahre 1716 ab sind die genannten beiden Keubler mit dem Zins in Rückstand geblieben. Dies mag der Grund gewesen sein, warum den genannten Bauern im Jahre 1722 das Hutungsrecht auf diesen Weideplätzen entzogen und an den damaligen Besitzer des Rittergutes Wiesa, Graf Christoph Heinrich von Watzdorf, vergeben worden ist, der hierfür einen jährlichen Zins in Höhe von 2 Talern 6 Groschen an das Amt Wolkenstein zu entrichten hatte.

(Schluß folgt.)