Das Feuerlöschwesen in Buchholz vor 160 Jahren (2)
Erzgebirgische Heimatblätter Nr. 18 – Sonntag, den 29. April 1928, S. 2 – 3 So ordnen und gebieten wir hiermit, daß §. I.Von allgemeiner Vorsichtigkeit. Ein jeder Hauswirth und Hauswirthin, absonderlich aber Diejenigen, welche Wirthschaft und Bier-Schank treiben, desgleichen die Huf-Schmiede, Schlosser, Becker, Brandewein-Brenner, Mälzer, Bräuer und alle Andere, die mit Feuer umgehen, auf Feuer und … Weiterlesen