Brauhaus und Braurecht zu Buchholz.

Erzgebirgische Heimatblätter. Beilage der Obererzgebirgischen Zeitung. Nr. 3. – Sonntag, den 13. Januar 1929. S. 1 – 2

Ein historischer Rückblick auf Grund der Melzer‘schen Chronik. — Vom Eisschneiden in den Teichen zwischen Buchholz und Schlettau etc.

Zeichnung
Das Brauhaus zu Buchholz.

Zu unserem winterlichen Bilde gehören auch die zahlreichen Eisschlittenfuhren, die in diesen Wochen von Rubners Gütern herein auf der alten Schlettauer Straße zum Brauhaus erfolgen. Alljährlich kann man diese Schlittenfuhren beobachten, mit Ausnahme der „eisarmen“ Jahre — wie 1911 etc. — wo das Eis in besonders konstruierten Eiswagen auf kostspieligem Wege per Bahn und mit dem Trajekt aus Schweden bezogen wird. Braucht eine Brauerei von der Größe unserer Erzgebirgs-Brauerei A.-G. gegen 2000 Fuhren Eis in jedem Winter, so entfallen allein auf unsere Buchholzer Stadtbrauerei, die ja nun seit 5 Jahren von der Erzgeb.-Brauerei A.-G. in Geyersdorf gepachtet ist (die Gesamtpachtzeit läuft zunächst 10 Jahre) 800 Fuhren Eis. Dieses Eis kommt nun vorwiegend aus den Teichen bei Rubners Gütern, aus den Hunger-Teichen, aus den Teichen bei Schlettau etc. Ein gar eifriges reges Treiben herrscht um die Winterszeit auf diesen Teichen. Mit großen Eissägen wird das Eis in Blöcke geschnitten. Es ist das eine nicht ganz leichte und nicht gefahrlose Arbeit. Schon oft ist es vorgekommen, daß solche Arbeit mit einem unfreiwilligen kalten Bad verbunden war. Solch ein Bad geht dann nicht immer mit einem leichten Schnupfen ab. In der Kriegszeit kam beim Eisschneiden sogar einmal ein Mann ums Leben. Ein Herzschlag hatte dem Leben dieses Eisschneiders ein jähes Ende bereitet. — Die Eisschollen werden auf zahlreiche kleine Pferdeschlitten verladen und auf oft gefährlich glatter Bergstraße nach der im Tal gelegenen Stadtbrauerei befördert. Oft genug kommt es vor, daß auf der oberen Schlettauer Straße die Schlitten ins Gleiten kommen, umstürzen und den ganzen Inhalt ausladen. Die Eisstücke machen dann eine unfreiwillige Rodelfahrt zu Tal.

Endlich aber gut angekommen, werden die Eisblöcke in den mächtigen Kellern der Brauerei gelagert, wo sie dann den ganzen warmen Sommer durch gut erhalten bleiben und ihre Zwecke für die Brauerei erfüllen. Gut ist es, wenn der Eisvorrat ausreicht, sodaß nicht zur künstlichen Eisherstellung geschritten werden muß. Unsere Einwohner kennen das Balkengerüst, welches auf unserem Bilde neben dem Brauereigebäude zu sehen ist, auf dem die Herstellung künstlichen Eises erfolgt.

Auf den Brauereibetrieb näher einzugehen, ist aber nicht der Zweck des heutigen Artikels. Wir wollen vielmehr auf den Pfaden der Geschichtsforschung über die Entstehung unseres Buchholzer Brauhauses und über das Braurecht in Buchholz uns belehren lassen. Herr Med.-Rat Dr. Harms zum Spreckel schreibt uns darüber wie folgt:

Das vierhundertjährige Jubiläum des Bestehens des Buchholzer Brauhauses gibt Anlaß, einmal nachzuschauen, was uns der Buchholzer Chronist Mag. Christian Meltzer in seiner „Historischen Beschreibung des Sct. Catharinenberg im Buchholz“ über das Brauhaus und Braurecht zu erzählen weiß.

Unter den Begnadigungen, die dem 1496 gegründeten Bergstädtchen als Zeichen hoher Huld und Gnade von ihren Landesfürsten zuteil wurden, „ist wohl als die erste und ältiste zu erachten die ertheilete Berg-Freyheit, welche alsobald die ersten Ausbeuthen mit sich und zu Erhebung des neuen Berg- und Stadt-Wesens hiesiges Ortes viel beygetragen. Und halte ich darfür, daß dazumahl Buchholz als eine Colonie des Schneebergs, eben dergleichen Freyheits-Brieff erhalten, als der Schneeberg zuvor erhalten gehabt.“ „Nehmlich, daß damahls und zu erst ein gewöhnlich Berg- und Stadt Gericht ist geordnet und frey backen, schlachten, brauen und schencken, darzu hantieren und handeln nach eines jeden Nuz und Ehre nachgelassen, wie nicht weniger Zoll- und Gleits-Befreyung durch die Chur- und Fürstl. Lande über alles Guth und Haabe, so zu Nothdurfft des Berges und dessen Inwohner gedienet, Gnädigst ertheilet und zugestanden worden, nachdem vom ersten Anfang her eben dergl. Forma Rei publicae sich befunden und ein mit einem Keller versehenes und dahero brauberechtigteß Hauß wie vormahls zu Schneeberg verstattet worden, drey Commothauer Maltze zu verbrauen Fug und Macht gehabt hat.“

An anderer Stelle berichtet Meltzer weiter: „Unter anderer bürgerlicher Nahrung ist auch hauptsächlich und ins gemein von Anfang her mit gewesen das Bier-brauen und schencken, welches weiland bey volckreicher Mann- und Berg-Knappschaft in einer starcken Consumption muß bestanden seyn, sonderlich, da das Bier aus gesunden Qvellwaßern bereitet, allezeit sehr gut und vor alters auch sehr wohlfeil gewesen ist. Mit solcher Nahrung ist ein jedwedes Hauß, das einen Keller hat, berechtiget gewesen, daß es, wie ehermahls zu Schneeberg üblich gewesen, drey Commothauer Maltze brauen dürften, obwohl solches Recht nicht männiglich exerciren mögen, sondern vornehmlich solche, die das Bier verkauffen können und darzu ihren Anhang gehabt haben. Denn da hats geheißen: „wer reit, der reit; wer leydt, der leydt.“ Dieses alte Recht ist auch immer im Weg gestanden, daß ein ordentliches Loß (= Reihenschank) nicht wohl eingeführet werden mögen. … Wie aber dise bürgerliche Brau-Nahrung mit der vorigen in alten Zeiten sich vergleiche, läßet sichs daran abnehmen, daß weiland unterschiedene Bräuhäußer umbgegangen. Denn da hat sich allhier befunden das Untere so genante Bräuhauß, weil es unten am Bach gelegen gewesen. Und davon hat an. 1520 Hannß Schreiner den halben Theil dem Nicol Forchheim verkauffet, wie hernach im folgenden 1529. Jahr Jobst Päßler den andern halben Theil dem Cunz Menger käufflich überlaßen, und da dieser jene Helffte auch erlanget, hat er darauff an. 1532 solches ganze Brauhauß als sein Eigenthumb beseßen. Darneben ist auch angerichtet gewesen das also benante Obere Brauhauß, welches Montags nach Luciae (= 14.12.) im vorgedachten 1528sten Jahr Richter und Schöppen dem Gabriel Habermehl abgekauffet, und zwar vor 325 fl im Rahmen der gesambten Gemeinde, daran sie alsobald 200 fl bahr bezahlet, die übrigen 125 fl aber nechstkommende Ostern zu bezahlen versprochen. Und dieses ist noch das anizo gangbare Brauhauß. Und wenn auch nach alter Tradition und Sage noch ein Bräuhauß hinten im Städtlein in der Gegend derer großen Halden gestanden seyn soll, seynd nach diminuirt- und destruirten Bergkwerck, abgenommener Mannschafft und vielen eingegangenen Häußern, davon so viele schöne Keller bey denen Hoffstädten noch zu befinden, auch das untere und hintere Brauhauß mit eingegangen, nachdem das Gemeinde-Brauhauß billich den Vorzug behalten und gemeinen Nuzen befördern müßen. Gleich wie aber das berechtigte brauen Niemand gewehret gewesen, auch vor der Zeit jedermann Bier auffthun mögen, wie es ihme gefallen; also haben wohl manches mahl, wie ich solches selbst observiret, 10, 12 biß 15 und 16 Bier geschencket, welches aber bey vielen mehr zu einem bürgerlichen Verderb, als einer bürgerlichen Nahrung ausschlagen müßen. Doch da die Posamentirer-Manufactur in flore war, ließ sich solches auch noch eher thun, als seithero, da das stecken derselben eine gewisse Schenck-Ordnung zu wege gebracht. Denn da weiß ichs und habe aus voriger Zeit die Begebenheit erfahren, daß ein Posamentirer in einer Woche bey dem Arbeit-Herrn ein Vaß Bier kannenweiß nacher Hauße abholen laßen und bey sich Gäste gesezet, sofort aber derer Gäste Bier-Geld für seine Einnahme gehalten, da er hingegen das Vaß-Bier nach und nach hinwiederumb an der Arbeit, so er und seine Söhne verfertiget, sich abrechnen laßen, welches aber heut zu Tage nicht mehr angehen und zu practiciren seyn mag. Und wenn in voriger Zeit einer, der des Bier-Zechens gewohnet gewesen, eine Trauer bekommen, selber Bier auffthun und Gäste sezen können, muß er solches auch anizo unter- und bleiben laßen.“

Berücksichtigt man weiter, daß in alten Zeiten neben Wasser das Bier fast das einzige Getränk des Volkes war, das zugleich auch, im Gegensatz zur Jetztzeit ein Nahrungsmittel darstellte, und daß das Bier durch das Privilegium der Bergfreiheit für damalige Verhältnisse den Konsumenten nicht unwesentlich verbilligt wurde, so wird man den Wert der Bergfreiheit auch hinsichtlich des Brauens und Schenkens erst richtig bewerten können.

In welchem Umfang man in alten Zeiten denn auch braute, ersieht man daraus, daß sich „1542 an die 300 groß und kleine Häußer zehlen ließen“, die zeitweilig drei Brauhäusern Arbeit geben konnten.

Freilich mit dem Niedergang des Bergwerkes und den Kalamitäten des 30jährigen Krieges ging das Brauen wieder gewaltig zurück und kam vorübergehend ganz zum Stillstand.

„In eben diesem — 1639sten — Jahr seyend auch Schwedische Völcker in Buchholz eingefallen, welche der Elisabeth Wagnerin einen halben Gebräu Bier ausgesoffen.“

„1641 ist nur ein einziger Gebräu geschehen. Von anno 1642 biß 26. Octobr. 1644 hat man garnichts gebrauet, dessen Ursache mit gewesen, daß die Soldaten das Braugeräthe verbrennet und die große Bräupfanne zum Wegführen aus dem Ofen gerissen, die Bürger aber solche nacher Annaberg gegen gewissen Hauszinß in Verwahrung gebracht haben. Von besagtem Octobr. 1644 an biß 1646 seynd nur 3½ Gebräude und von dato biß 7. Nov. fünf halbe Gebräude geschehen und zu befinden, alldieweil in dieser Kriegs-Noth die Konsumption gar schlecht gewesen ist.“

Zu Anfang des 18. Jahrhunderts hatte sich das Brauwesen wieder derart erholt, daß es zu einer wertvollen Einnahme der Stadt wurde. Ein Vergleich der früheren mit den damaligen Zeiten ergab, daß „bey der Destruction des Bergkwercks solche Revenüen (aus dem Bergwerks- und Hüttenbetrieb) nicht mehr vorhanden seyn können, denn die Test-Silber (Einnahmen aus Ueberschüssen der auf ihren Silbergehalt probierten Silbererze) und Zien-Gelder aus der Buchholzer Revier sind gänzlich verschwunden, gleich wie von der Bad Stuben, wie auch aus denen Brod- und Fleischbäncken keine Einnahme mehr vorhanden ist. Das allermeiste muß das Brauhaus mit dem erhöheten Pfannen Zinnß abwerffen.

Wie heute spielte also auch damals schon das Alkoholkapital eine wichtige, leider zu wichtige Rolle im Haushaltungsplan des Staates und der Gemeinde. Im Interesse des Volkes liegt es, daß die „guten alten Zeiten“ nicht mehr bestehen, da nach Meltzers Erzählung 1499 eine Kanne Bier 2, höchstens 3 ₰ und selbst 1720, zur Zeit der großen Teuerung nicht über 7 ₰ kostete. Denn, auch das soll zum Schlusse nicht verschwiegen werden, gar groß ist die Zahl der auf einen reichlichen Trunk zurückzuführenden Morde, Tötungen, und sonstiger Freveltaten, über die Meltzer ebenfalls berichtet.

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Dieser vorstehende, gewiß interessante Artikel zeigte uns, wie im Wandel der Zeiten die Existenz unseres Brauhauses oft schwer gefährdet war. Auch die neuere Geschichte weiß von manch hartem Existenzkampf zu erzählen. So hat in weiser Vorsehung der Stadtrat vor 5 Jahren das Unternehmen an die Erzgebirgs-Brauerei in Geyersdorf verpachtet. Die guten Erzeugnisse dieser Brauerei-A.-G. Sind hinreichend bekannt und wir möchten wünschen und hoffen, daß die Buchholzer Stadtbrauerei nach ihrem 400jährigen Bestehen einer Aera immer neuer erfolgreicher Entwickelung entgegengeführt wird. Darum Glückauf!