Bürgerliche „Rangordnungen“ in früheren Jahrhunderten.
Illustriertes Erzgebirgisches Sonntagsblatt 132. Jahrgang Nr. 10 vom 5. März 1939. S. 7. Das deutsche Mittelalter ist nur genossenschaftlich zu verstehen. Der einzelne Mensch außerhalb der Genossenschaft ist undenkbar. Diese Genossenschaften beruhten aber restlos auf sozialen Ständen, in die man durch die Geburt hineinwuchs und in denen man bis an sein Ende verblieb. Darin liegt … Weiterlesen