Von Dr. Johannes Kleinpaul.
Illustriertes Erzgebirgisches Sonntagsblatt 132. Jahrgang Nr. 6 vom 5. Februar 1939. S. 2.
Der Goldkoch von Annaberg.
Kurfürst August war in seinen letzten Jahren der reichste Fürst im ganzen Reiche. Aber wer hat je genug? Eine Zeitlang stand er förmlich im Banne des Annaberger „Goldkochs“ David Beuther, „der es verstand, vor seinen Augen in seinen Schmelztiegeln Gold zu producieren“. Er war nur höchst unglücklich darüber, daß es ihm nicht auch gelang, „obwohl er dieselben Mittel auf dieselbe Weise anwandte“. Schließlich riß ihm die Geduld und er strengte beim Leipziger Schöppenstuhl einen Prozeß gegen Beuther an, der „auf peinliches Verhör wegen verheimlichter Künste, Staupenschlag, Abhauen zweier Finger und ewiges Gefängnis, damit Beuther seine Künste nicht an anderen Höfen lehrte“ erkannte. Das wurde Beuther an einem Sonnabend vorgelesen, aber damit war August nicht gedient. Er schrieb darunter: „Beuther, gieb mir wieder, was mir von Gott und Rechts wegen zukommt, sonst muß ich auf den Montag mit dir etwas vornehmen, dessen ich gerne wollte überhoben seyn“. Und an den Rand setzte er: „Ich bitte dich, laß es nicht dazu kommen. Ich weiß wohl, daß ich es machen kann, wenn du dabei bist, ich will es aber auch können, wenn du nicht dabei bist.“
Es passierte also Beuther nicht. Am 28. Februar 1580 ersuchte er den Kurfürsten um 1000 Gulden zu Scheidewasser, die er ihm binnen acht Wochen in seinem Silber oder Golde wiedererstatten wollte, und der sonst in haushälterische, fast geizige „Vater August“ schickte sie ihm auch ohne Bedenken, „verhoffend, er werde damit dem Ding auf den Grund kommen.“ Das geschah dann auch. Freilich auf andere Art, als August es sich gedacht hatte. Beuther, als es mit seinem Latein zu Ende war, nahm Gift.
„Trau, schau, wem …“
Im kriegerischen Winter 1636 auf 37 flüchteten zahlreiche adelige Herren aus den umliegenden Dörfern mit ihren Angehörigen nach Döbeln, um vor unvermuteten Überfällen sicher zu sein. Unter ihnen auch der Besitzer des Rittergutes Rittmitz, Oberst Nicol von Bock, aber seinem Schicksal kann niemand entgehen.
Im Februar erschien „eine Partie Reuter“ vor der Stadt. Zuerst hielten sie „ein wenig stille“ und der Oberst ging zu ihnen hinaus, um zu sehen, was für ein Offizier den Trupp führe. Er erkannte in ihm einen alten Bekannten, der sich über die Maßen über das Wiedersehen freute. Die Bürgerschaft ließ ihn daraufhin mit seinen Leuten ein „und jeder traktierte sie auf das Herrlichste und Beste“. Nach Tische aber sieht bekanntlich manches anders aus. Da bedankte sich der fremde Offizier „für angetane Ehre“, aber dann forderte er den Obersten auf, „weil er ein gut Kleid am Leibe hätte, solches auszuziehen und einem guten Bruder damit zu dienen, und dann ist es meistenteils über die vom Adel hergegangen, die fast alle, Manns- und Weibs-Personen, ausgezogen und ihrer Kleider beraubt worden“ …
Lebenslang ist nicht genug.
Im Oktober 1378 wurde Heinrich Limberger in Zwickau zum Tode verurteilt, weil er „die schöne Frau des Schlosses Ullmann entführt“ hatte. Da warfen sich aber „viele ehrbare Frauen“ ins Mittel, und auf ihre Bitte milderte der Rat das Urteil in Stadtverweisung auf die Dauer von hundert Jahren und einem Tag. Das hieß natürlich auf ewig, und das war schlimm genug. Aber es war doch nicht ganz so schlimm, wie in ältester Zeit. Da wurden Leute, von denen man nichts mehr wissen wollte, vom Henker mit dem Staupbesen zum Tore hinaus buchstäblich „ins Elend“ gejagt. Der Staupbesen wurde Limberger freilich auch nicht erspart, aber er durfte sich nur zehn Meilen in der Runde nicht mehr sehen lassen. Dieselbe Strafe traf damals auch seinen Helfer Peter Pfannkuchen, die alte Schulzin, „die man für eine Hexe hielt, weil sie rote Augen hatte“, und den Schneider Matthias Clarerweil, weil er sich bei einer Jacke verschnitten hatte; die verpfuschte Jacke wurde auf dem Markte öffentlich verbrannt.
Hundert Jahre später verfuhr man noch glimpflicher. Im Jahre 1499 wurde gegen den Mittweidaer Kupferschmied, der Simon Krausens Tochter „mißhandelt“ hatte, dahin entschieden: er solle zu ewigen Zeiten in der Stadt nicht wohnhaftig werden, auch keine Nacht darinnen herbergen und hausen. Ob ihn aber sein Weg durch die Stadt führte, solle er ohne Hinderung wandeln, auch Brot und eine Kanne Bier kaufen, aber in keines Menschen Haus eingehen. Widrigenfalls solle man ihn an Leib und Gut greifen. Erst im Jahre 1744 wurden der Staupenschlag und die Landesverweisung abgeschafft und in Zuchthausstrafe verwandelt.
„Ei potz Blitz …
Das ist die Gustel von Blasewitz!“ ruft der Jäger in „Wallensteins Lager“. aber in Wirklichkeit war alles ganz anders. Sie hieß nicht Auguste, sondern Justina und stammte eigentlich nicht aus Blasewitz, sondern wurde im Großen Garten geboren, wo ihr Vater Segedin Torwärter war. Erst nach seinem Tode übernahm die Mutter das Blasewitzer schenkgut, wo sie ihr natürlich wirtschaften half, aber sie war nichts weniger als eine Marketenderin. Sie soll eher ein Muster von Sittsamkeit und Tugendhaftigkeit gewesen sein, und das erscheint glaubhaft. Als man ihr Lust machte, zum Theater zu gehen, wies sie das weit von sich. Statt dessen heiratete sie den Senator Renner und starb im Rufe einer sehr frommen Frau. Auf dem Dresdner Eliasfriedhof zeigt man heute noch ihr Grab.
Von Schiller mochte sie nie viel wissen. Damals nicht, als er in ihrer Schänke verkehrte, und erst recht nicht, als er sie doch noch — wie böse Zungen behaupteten: eines verweigerten Kusses wegen — auf die Bühne brachte. Am liebsten sprach und hörte sie nichts davon.