Von Dr. L. Siebert, Herne.
Illustriertes Erzgebirgisches Sonntagsblatt 132. Jahrgang Nr. 22 vom 28. Mai 1939. S. 7.
Die zur Regel gewordene Veranstaltung von „Tagen des deutschen Handwerks“ hat Gelegenheit gegeben, nicht nur auf die Bedeutung des Handwerks für unsere heutige Zeit hinzuweisen, sondern auch auf seine geschichtliche Entwicklung und seinen straffen Aufbau in den Zünften des Mittelalters. Hierbei stand aber fast ausschließlich im Vordergrund die wirtschaftliche Seite des alten Zunftwesens. Es sei deshalb im folgenden einmal darauf aufmerksam gemacht, daß früher, an vielen Orten wenigstens, die Zünfte auch einen beachtlichen Anteil hatten an der Verwaltung.
Auf die Entstehung und Ausgestaltung des Zunftwesens soll hier nicht näher eingegangen werden. Die Zünfte sind bedingt durch das Handwerk, das seit dem Aufkommen der Städte seinen Sitz fast restlos in diesen hatte. Deshalb ist das Zunftwesen ausschließlich eine Angelegenheit der sich bildenden „Stadtwirtschaft“. Die Städte und ihre Wirtschaft standen von Anfang an, der städtischen, auf Selbständigkeit hinzielenden Politik entsprechend, in einem mehr oder minder großen Gegensatz zu den Fürsten, den Landesherren. Daraus ergibt sich ohne weiteres die Stellungnahme der Landesherren zu den Zünften. Da in der Kaiserzeit sehr oft die Kaiser von den Landesfürsten abhängig waren, ist auch ihre Haltung gegenüber den politischen Forderungen der Zünfte sehr schwankend gewesen. Der eine Kaiser verbot alle Zünfte, Einungen und Gilden, ein anderer gestattete sie wieder, ein dritter machte ihr Bestehen von der Genehmigung durch die Stadt- und Landesherren abhängig.
Trotz aller Schwierigkeiten, aller Verbote tauchten die Genossenschaften der Handwerker immer wieder auf. Das Politische war anfangs nicht das Wichtigste. „Das Handwerkertum kämpfte zunächst um nichts anderes als um die selbständige Ausübung der Gewerbepolizei, um das Gewerbegericht. Die Handwerker gelobten sich, ihre Streitigkeiten unter sich abzumachen, nicht vor den bisher zuständigen Richter zu bringen. Sie wollten nicht mehr gedrückt werden von den Mißbräuchen bischöflicher und ministerialischer Handhabung des Markt- und Gewerberechts. Als Schöffen waren sie wohl längst bei der Rechtssprechung mit zugezogen, wie es überhaupt germanische Auffassung war, daß das Urteilen Sache des Volkes, der Gemeinde, der Genossenschaft, nur die Leitung der Gerichtsverhandlung Sache des Richters sei; aber eben dieses Amt des Richters wollten sie für einen der Ihrigen haben. Es schien ihnen das um so wichtiger, als das Gewerberecht auf neuer Satzung beruhte, nicht im althergebrachten Rechtsbewußtsein wurzelte. Kurz, sie wollten ihre Angelegenheiten selbst besorgen, wie man es vor ihnen den Kaufleuten zugestanden. Aus dem Recht auf selbständige Gerichtsbarkeit ist dann der geschlossene Zunftverband hervorgegangen. Indem bisher private Genossenschaften das Recht erhielten, Gericht zu halten und gerichtlichen Zwang zu üben, waren sie als öffentliche Korporationen anerkannt; das mittelalterliche Gericht war aber an sich zugleich anerkanntes Organ für Verhandlungen über allgemeine und öffentliche Angelegenheiten. Die Einung wurde zur Zunft nach der gewerblichen wie nach der politischen Seite hin. Die Zunft wurde politisch eine Teilgemeinde, gewerblich eine Genossenschaft, die das ausschließliche Recht auf eine bestimmte Art des Erwerbs in Anspruch nahm. Die politische Bedeutung der Zunft lag lange, ehe sie bestimmte Rechte in Bezug auf die Teilnahme am Rat hatte, darin, daß sie ein selbständiger Verwaltungskörper wurde.“
Die Ansprüche der Zünfte auf Anteilnahme an der Verwaltung wurden immer lauter und lebhafter. Es wurde in stets steigendem Maße als ein Unrecht empfunden, daß die Zünfte, die in den meisten Städten die Hauptmasse der Bevölkerung, der Steuerzahler und der streitbaren Mannschaft ausmachten, vom Rat und sonstwie von der Verwaltung ausgeschlossen bleiben sollten. Es kam deshalb fast überall zu Streitigkeiten, Unruhen und Kämpfen, die meist zu Gunsten der Zünfte ausgingen. In dem damals tobenden Kampf zwischen Ludwig dem Bayern und dem Papst „fand der deutsche volkstümliche Kaiser die Mittel des Widerstandes in der Entrüstung und dem nationalen Selbstgefühl der bürgerlichen Bevölkerung.
Der Widerwille der deutschen Zünftler gegen den Klerus ward überall der Hebel, das Patriziertum aus den Angeln zu heben“, so daß der Handwerker sich als wirklicher Bürger fühlen durfte.