Erzgebirgische Heimatblätter. Beilage der Obererzgebirgischen Zeitung. Nr. 39 – Sonntag, den 21. September 1930, S. 1 – 2.
Zum Todesurteil gegen Willy Leischker aus Bockau im Erzgeb. wegen Ermordung der Studentin Charlotte Müller aus Leipzig.

zwischen Schwarzenberg-Eibenstock in der Waldeinsamkeit gelegen, sonst viel von Touristen besucht, war jetzt der Schauplatz einer Gerichtsverhandlung gegen Leischker.
Zu dem Drama im „Jägerhaus“ geben wir unseren Lesern heute auf der ersten Seite unserer Heimatblätter eine Anzahl Illustrationen, die zugleich unseren ausführlichen Bericht in der „O. Z.“, Nr. 218 v. 18. Sept. dieser Woche, ergänzen sollen. Das erste Bild zeigt uns das „Jägerhaus“, ein bekanntes Ausflugsziel im einsamen Wald. Hier fanden die Gerichtsverhandlung und die Urteilsverkündung gegen Leschker statt. Auch war hier die Leiche der Müller nach dem Auffinden zunächst aufgebahrt worden. Unser zweites Bild zeigt den Mörder inmitten einer Gruppe von Gerichtsbeamten, auf der Waldstreife beim Lokaltermin am 17. September. Wir erkennen den Mörder an seiner gebeugten Haltung in der Mitte der Gruppe. Auf dem Kopf trägt er eine Sportmütze. Immer wieder und wieder versuchte er die Beamten irrezuführen, bis man seine grauenvolle Tat aber allmählich doch entlarven konnte. Das dritte Bild zeigt uns das Opfer der Tat, die sich am Palmsonntag dieses Jahres in der Waldung am „Jägerhaus“ zwischen Schwarzenberg und Eibenstock zugetragen hat, die 24jährige Studentin der Pharmazie Charlotte Müller aus Leipzig, ein intelligentes und couragiertes Mädel, welches zu ihrer Erholung hier in unserem schönen Erzgebirge weilte und bei einem einsamen Spaziergang in den schönen Waldungen bei Bockau-Jägerhaus in gemeiner Weise von Leischker zum Zwecke der Notzucht überfallen wurde. Das Mädchen setzte sich kräftig zur Wehr und kämpfte ca. 20 Minuten mit dem Unhold, bis dieser auch am Ende seiner Kraft war. Die Müller brach dann aber ohnmächtig zusammen, und es wurde ihr dann von Leischker ein Knebel in den Mund gestoßen, sodaß das Mädchen ersticken mußte.

an der gebeugten Haltung, die Sportmütze auf dem Kopf, erkenntlich, inmitten der Gerichtsbeamten, die er immer wieder auf falsche Fährte zu führen versuchte.
Aus Angst, daß die Tat sofort ruchbar werden könnte, schleppte Leischker das tote Mädchen dann abseits der Waldschneise, die wir oben auf unserem vierten Bild erkennen, genau an der von uns markierten Stelle, in das Dickicht. Unter den Fichten befand sich gerade eine kleine Einsenkung, wir sehen diese unten auf demselben Bilde abgebildet. Hier grub der Mörder den Körper ein und bedeckte die Leiche mit Moos und Erde. Auch ein Baumstamm lag quer darüber, sodaß die Stelle der Untat in raffinierter Weise verborgen und äußerst schwer aufzufinden war. So ist es ja auch nur einem Zufall zu verdanken, daß man nach langen, irreführenden Streifen die Leiche der Müller fand. Ueber die Einzelheiten sind unsere Leser ja durch unsere „O. Z.“-Berichte unterrichtet worden. Die Schandtat hat ihre Sühne gefunden, in dem am Mittwoch dieser Woche bei der Schlußverhandlung im „Jägerhaus“ gefällten Todesurteil, zu dessen Begründung folgendes ausgeführt wurde:
„Dem Angeklagten war die Studentin Müller in die Augen gefallen. Ob er sie absichtlich verfolgt hat oder nicht, ist mit Sicherheit nicht festzustellen. Der Angeklagte ist Fräulein Müller gefolgt. Ganz unglaubhaft ist die Behauptung des Angeklagten, daß Fräulein Müller auf eine Entfernung von siebzig Meter ihm zugewinkt habe, um ihn nach dem Wege zu fragen.
Auf Umwegen ist der Angeklagte ihr im Walde entgegengeeilt, hat sie überfallen, hat sie sofort angepackt, sie am Halse gewürgt und zu Boden geworfen, um an ihr ein Sittlichkeitsverbrechen zu begehen.

Frl. Müller wehrte sich sehr heftig und schrie laut um Hilfe. Sie leistete den kräftigsten Widerstand. Der Angeklagte hat selbst zugegeben, er sei am Schluß des Kampfes am Ende seiner Kraft gewesen. Frl. Müller ist ohnmächtig geworden. Aus Angst vor Entdeckung eilte der Angeklagte zu seinem etwa 40 Meter entfernt stehenden Fahrrad zurück, um den Knebel aus der Fahrradtasche zu holen. Das hat er ausdrücklich eingestanden. Der Angeklagte hat außerdem zugegeben, daß er der Angeklagten (?!) dann den Knebel in den Rachen gestoßen habe, um, wie das Schwurgericht überzeugt ist, sie zu töten und eine unbequeme Zeugin aus der Welt zu schaffen. Der Einwand, Frl. Müller sei bereits tot gewesen, als er ihr den Lappen in den Rachen gestoßen habe, erscheint völlig unglaubhaft. Er hat das in einem Zeitpunkt getan, als Frl. Müller noch Lebenszeichen von sich gab. Auf Grund dieser tatsächlichen Feststellungen ist der Angeklagte des Mordes schuldig.
Er hat mit Ueberlegung den Mord ausgeführt. Er ist deshalb zum Tode zu verurteilen. Die versuchte Notzucht ist durch das Geständnis des Angeklagten erwiesen. Deshalb erfolgte seine Verurteilung zu Zuchthaus. Der Angeklagte hat bei seiner Handlungsweise die größte Gemeinheit gezeigt.“
Der Angeklagte, der bisher sich ziemlich kaltblütig gezeigt hatte, weinte bei der Urteilsverkündung.

Unsere heutigen Bilder halten also ein überaus trauriges Drama fest, welches sich hier inmitten der schönen Bergwelt unserer Heimat abgespielt hat. Nachdem der Mord am „Jägerhaus“ nunmehr seine Sühne gefunden hat, möge Gottes Frieden wieder Einkehr halten in jenen herrlichen Waldungen am „Jägerhaus“, die von so vielen Erholung suchenden Menschen aufgesucht werden und infolge ihrer Einsamkeit und Weltabgeschiedenheit mit zu den schönsten Wanderzielen unseres Erzgebirges gehören.